§ 234m – Information der Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses
(1) Die Pensionskasse stellt dem Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses folgende Informationen zur Verfügung: Name, Anschrift, Rechtsform und Sitz der Pensionskasse, normal normal die Vertragsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen, soweit sie für das Versorgungsverhältnis gelten, sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts, normal normal Angaben zur Laufzeit des Versorgungsverhältnisses, normal normal allgemeine Angaben über die für das Versorgungsverhältnis geltenden Steuerregeln, normal normal die mit dem Altersversorgungssystem verbundenen finanziellen, versicherungstechnischen und sonstigen Risiken sowie die Art und Aufteilung der Risiken, normal normal allgemeine Angaben darüber, inwieweit die Leistungen im Versorgungsfall der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. normal normal normal arabic (2) Wurde der Versorgungsanwärter automatisch in das Altersversorgungssystem aufgenommen, erhält er außerdem folgende Informationen: die ihm zustehenden Wahlmöglichkeiten einschließlich der Anlageoptionen, normal normal die wesentlichen Merkmale des Altersversorgungssystems einschließlich der Art der Leistungen, normal normal Angaben dazu, ob und inwieweit die Anlagepolitik Belangen aus den Bereichen Umwelt, Klima, Soziales und Unternehmensführung Rechnung trägt, normal normal Angaben dazu, wo weitere Informationen erhältlich sind. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Pensionskasse informiert den Versorgungsanwärter über ihre Kontaktdaten und Rechtsform.
- Es werden die Vertragsbedingungen und Tarifbestimmungen für das Versorgungsverhältnis bereitgestellt.
- Informationen zur Laufzeit des Versorgungsverhältnisses und zu steuerlichen Regelungen werden gegeben.
- Der Versorgungsanwärter wird über finanzielle und versicherungstechnische Risiken des Altersversorgungssystems aufgeklärt.
- Bei automatischer Aufnahme erhält er zusätzliche Informationen zu Wahlmöglichkeiten und zur Anlagepolitik.